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01.01.2024

Was muss ich über das neue Heizungsgesetz wissen?

Wie auch Sie aus den Medien entnehmen können, tritt das Heizungsgesetz ab dem 01.01.2024 in Kraft. Es reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Was ändert sich für mich als Eigentümer/in und was muss ich alles beachten?
Einige Regelungen greifen erst später, es gibt lange Übergangsfristen und für bestehende Heizungen gibt es keine sofortige Austauschpflicht. Ziel für den Umstieg ist es, beim Heizen auf erneuerbare Energien umzusteigen und somit den Klimaschutz voranzubringen. Wir wollen im Jahr 2045 klimaneutral sein, denn aktuell werden rund 3/4 der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben.Was sagt das Heizungsgesetz aus?

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen in Neubaugebieten mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie eingebaut werden. Außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen ändert sich vorerst einmal nichts, diese können weiterhin in Betrieb genommen werden, wobei hierfür eine Übergangsfrist gilt. In dieser Frist sollen die Eigentümer/innen die Möglichkeit haben, sich zu informieren, ob sie auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien umsteigen oder ob sie ihre Heizung an einem Fernwärmenetz anschließen lassen möchten. Hier müssen die Kommunen Pläne erstellen und die Bürgerinnen / Bürger und Unternehmen informieren, ob es in den Gemeinden in Zukunft ein Fernwärmenetz geben soll und welche Optionen zur Wärmeversorgung zur Verfügung steht. Je nach Größe der Kommunen müssen sie die Pläne bis 2028 vorlegen. Bestehende, funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen noch repariert werden. Bei einem Totalausfall der Heizung, sprich sie wäre irreparabel defekt, ist eine Übergangslösung geregelt. Hier muss dann eine neue Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird, die Übergangsfrist beträgt hierfür fünf Jahre. Sofern bekannt ist, dass ein Anschluss an ein Fernwärmenetz absehbar ist, gilt eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren. Für den Übergang darf auch nach einer professionellen Beratung eine gebrauchte Heizung eingebaut werden, die mit fossilen Brennstoffen betriebene wird. Ab 2045 dürfen allerdings keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Was bedeutet es, wenn Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % "regenerativer Energien" vorweisen müssen? Dies können verschiedene Optionen sein:

° elektrische Wärmepumpe
° Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz
° Stromdirektheizung
° eine Heizung auf Basis von Solarthermie
° eine Hybrid-Heizung (Kombination aus Heizung mit erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkessel)
° eine Biomasseheizung (z.B. Pellets)
° eine Heizung, die erneuerbare Gase, Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt (nur in Bestandsgebäuden)

Bei der Entscheidung, welche Heizung für Ihre Immobilie am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte Fachleute (Energieberater, Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker).



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